Ihr Partner für alle Fälle.

Durch die Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Bewertungsanlässe, Objektarten und potentiell betroffener Rechte ist die Bewertung einer Immobilie ein komplexes Thema. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben, auf den Sie sich verlassen können.

Zählen Sie auf uns bei Ihren Bewertungsfragen. Wir helfen Ihnen bei folgenden Anlässen, Objektarten und Rechten den Immobilienwert zu bestimmen:

Anlässe
  • Grundstücksgeschäfte: häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen herangezogen
  • Vermögensübersicht / Vermögensaufstellung
  • Unternehmensbilanzen
  • Vermögensauseinandersetzungen:
    • im Erbfall: wenn sich die Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert einer Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.
    • bei Ehescheidungen: für den Zugewinnausgleich muss der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und im Endvermögen ermittelt werden.
Anlässe
  • Steuerliche Zwecke bei:
    • Festsetzungen von Erbschafts- und Schenkungssteuer
    • Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen
    • steuerliche Abschreibungen (Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenwert)
  • Beleihung einer Immobilie: Bestimmung der Darlehenshöhe
  • Zwangsversteigerungen: Festsetzung des Verkehrswertes
  • Versicherungswertermittlung
Objektarten
  • Unbebaute Grundstücke
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum
  • Mehrfamilienhäuser
  • gemischt genutzte Wohn- und Geschäftshäuser 
  • Gewerbeimmobilien
  • Erbbaugrundstücke und Erbbaurechte
Rechte
  • Baulasten und Grunddienstbarkeiten
  • Wegerechte und Leitungsrechte
  • Überbau und Notwegerechte
  • Wohnungsrechte und Dauerwohnungsrechte
  • Nießbrauchrechte
  • Vorkaufsrechte